Home | Sicherheit und Umwelt  

  Sicherheit und Umwelt

Flüssiggas - vielseitig einsetzbar

Keine Feinstaubbelastung

Flüssiggas - der Energieträger mit Zukunft

Mit Ihrer Entscheidung für Flüssiggas wählen Sie die universell einsetzbare Energie für die Zukunft. Für Flüssiggas ist kein Energiebedarf zu groß, erst recht nicht zu klein.

Flüssiggas kommt nicht nur im privaten Haushalt zum Einsatz, sondern findet auch vielfältige Verwendung im Bereich Freizeit und Event, in Gewerbe, Landwirtschaft und Industrie .

 

 

Flüssiggas - hat viele Vorteile

Es hat einen ausgezeichneten Heizwert (Wirkungsgrad bis 100%) mit sofortiger Wirkung und ist absolut sauber und umweltfreundlich.
Es hat eine schnelle Aufheizzeit
Es verbrennt rückstandsfrei, entwickelt weder Rauch noch giftige Gase und verursacht keine Geruchsbelästigung.
Flüssiggas gefährdet weder Erdreich noch Grundwasser.
Es ist leicht zu transportieren, bequem zu lagern und komfortabel zu nutzen. Durch die Unabhängigkeit von Versorgungsnetzen ermöglicht es raschen Einsatz, einfache Montage und unkomplizierte Wartung.

Nur ein kompetenter Partner liefert Ihnen die Qualität und Sicherheit für Ihre hohen Ansprüche. Nutzen Sie die Innovationen und technischen Weiterentwicklungen eines kompetenten Flüssiggaslieferanten der Schweiz!

Auch wenn der Betrieb von Flüssiggasanlagen äusserst wartungsarm und bedienungsfreundlich, bequem und problemlos ist: Um die Vorteile von Flüssiggas optimal nutzen zu können, sollten Sie - wie bei allen Energieträgern - das Produkt und den sicheren Umgang damit möglichst gut kennen.

Flüssiggas selbst ist eigentlich geruch- und farblos. Damit ausströmendes Gas vom Menschen wahrgenommen werden kann, wird dem Produkt ein chemischer Geruchsstoff zugesetzt, der den typischen "Gasgeruch" bewirkt.


Fehler- und Risikovermeidung

Beim Umgang mit Flüssiggas und Gasgeräten ist aus sicherheitstechnischen Gründen Folgendes unbedingt zu vermeiden:

 

Rauchen oder andere Zündquellen (brennbare Güter) im Arbeits- und Gefahrenbereich

Unbeteiligte Personen oder Kinder im Gefahrenbereich

Inbetriebnahme von Gasgeräten oder Durchführung von Einstellarbeiten, wenn aufgrund anderer vorhandener Gerüche der typische Geruch bei Flüssiggasundichtheiten schwierig festzustellen ist (Putzmittelgerüche und dergl. oder nichtdurchlüftete Räume)

Anzünden von Gasgeräten, solange modriger oder feuchter Geruch im Raum vorherrscht

Inbetriebnahme von Gasgeräten provisorisch mittels Werkzeug, wenn deren Bedienungsknöpfe oder Handgriffe defekt sind

Defekte Bedienungselemente sind vor Inbetriebnahme durch neue zu ersetzen!



Erkennen und Verhalten im Falle von Undichtheiten

Falls Sie in Ihrem Haus, am Arbeitsplatz, beim Fahrzeug oder um Gasanlagen oder sonstige Gasgeräte herum den typischen "Gasgeruch" wahrnehmen oder ein zischendes Geräusch hören sollten, befolgen Sie bitte - auch bei nur schwacher Wahrnehmung - auf jeden Fall die unten angeführten Verhaltensmassnahmen!

Wenn Sie Fehler an Ihrer Gasanlage vermuten oder feststellen, rufen Sie die FLAGA Suisse oder eine autorisierte Fachfirma zur Erhebung und Behebung des möglichen Defektes. Arbeiten an Flüssiggasanlagen dürfen grundsätzlich nur von befugten Personen durchgeführt werden.

Achtung: Gehen Sie kein Risiko ein und versuchen Sie nicht, die Gasanlage selbst zu reparieren! Unsachgemässe Manipulationen von nicht- oder schlechtqualifizierten Personen an Gasanlagen und Gasverbrauchsgeräten können zu schwerwiegenden Unfällen führen!

Massnahmen und Verhalten bei Gasaustritt

Schritt 1 - Entfernen, Auslöschen oder Verhindern

keine offenen Flammen, Rauchverbot
keine elektrischen Lichtschalter oder sonstige Stromverbraucher einschalten oder betätigen
keine Streichhölzer oder Feuerzeuge anzünden
keine Telefone benützen

Jeder Funke oder eine offene Flamme im Bereich der

gaskontaminierten Atmosphäre kann zum Durchzünden führen:

Der Funken eines Lichtschalters, ein Telefon, ein Ventilator, ein Kühlschrankmotor, die Flamme eines Brenners oder Feuerzeugs, eine Entladung statischer Elektrizität beim Begehen eines Raumes etc. ...

Schritt 2 - Personen fernhalten

Sofort alle Personen aus dem/vom Gebäude, Fahrzeug,

Wohnwagen oder Gelände entfernen/fernhalten.

Schritt 3 - Gas absperren

Das Absperrventil der Gaszufuhr bei der Flasche durch Rechtsdrehung des Handrades schließen.

 

Schritt 4 - Alarmierung und Verhalten in der Gefahrenzone

Um die FLAGA Suisse oder gegebenenfalls die Einsatzkräfte (Feuerwehr, Polizei) zu verständigen, benützen Sie das Telefon eines Nachbarn.

Betreten Sie nicht das Gebäude, das Fahrzeug, den Wohnwagen oder die explosionsgefährdete Zone, bevor ein Wartungsbevollmächtigter oder die Feuerwehr feststellt, dass ein gefahrloses Betreten möglich ist.

Drehen Sie nicht das Gasventil auf.

Schritt 5 - Tätigkeiten der Einsatz- und Fachkräfte

Lassen Sie die auf Flüssiggas geschulten Fachkräfte und die

Feuerwehrleute den Bereich auf ausgetretenes Gas prüfen.

Die geschulte Wartungsfachkraft muss:

die Undichtheit feststellen und reparieren
das System auf Dichtheit druckprüfen
das Gas aufdrehen
alle Gasgeräte überprüfen und die Geräte wieder in Betrieb nehmen

Schritt 6 - Vor dem Wiederbetreten der Gefahrenzone

Betreten Sie den Raum oder Bereich erst wieder, nachdem eine geschulte Wartungsfachkraft oder Einsatzkräfte (z.B. Einsatzleiter der Feuerwehr) festgestellt haben, dass ein gefahrloses Betreten möglich ist. Auch muss die erforderliche Auslüftung erfolgt sein.

 

Weitere Informationen zum Thema Sicherheit erhalten Sie bei

 

SUVA: www.suva.ch/de/home/suvapro.htm

 

und EKAS: www.ekas.ch

© 2005 by Flaga Suisse|  Impressum Zum Seitenanfang